Präventionsbausteine Schwäbisch Hall

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Prävention mit System: Elemente wirksamer und nachhaltiger Prävention

Die Präventionsbausteine im Landkreis Schwäbisch Hall sollen wirksam sein. Um dieses Ziel zu erreichen müssen sie sich an fachlich gesicherten Qualitätsstandards orientieren, interaktiv, vernetzt und damit auch nachhaltig sein. Herbert Obermann, der Suchtbeauftragte des Landkreises Schwäbisch Hall und Leiter des Fachbereiches Prävention/Förderung im Jugendamt formuliert im Folgenden fünf Leitlinien die den Rahmen für die Präventionsbausteine bilden.

I. Prävention braucht eine systematische und koordinierte Planung  und Durchführung

Um nachhaltige präventive Zielsetzungen zu erreichen, bedarf es systematischer, wissenschaftlich begründeter und mit allen Beteiligten koordinierter Vorgangsweisen. Ungeeignet sind kurzfristige, aktionistische und unkoordinierte Einzelmaßnahmen. In Baden Württemberg sind die kommunalen Suchthilfenetze und die Suchtbeauftragten in den Stadt- und Landkreisen verlässliche Knotenpunkte der Vernetzung in der Prävention.

Im Landkreis Schwäbisch Hall schaffen Arbeitskreise in den Settings „Gemeinde/Familie, Kindertagesstätten/Schule, Betrieb/Arbeitsplatz, die Voraussetzung für vernetztes Arbeiten sowie einen Know-How-Transfer für die Multiplikatoren, die mit den jeweiligen Zielgruppen unmittelbar arbeiten. Die Vernetzungsstellen stellen ihr Wissen allen präventiv tätigen Personen zur Verfügung, sammeln und bündeln die Angebote, wie in den hier vorliegenden Präventionsbausteinen.

II. Prävention ist auf einzelne Settings zugeschnitten

 Der Setting-Ansatz ist unbestritten der in der Prävention anerkannteste Ansatz und gilt als Schlüsselstrategie der Gesundheitsförderung und Suchtprävention. Angebote der Prävention sollten deshalb nach aktuellem Stand auf sogenannte „Settings“ zugeschnitten sein. Als „Settings“ werden einheitliche Lebensräume bezeichnet wie Familie, Kinderbetreuungseinrichtungen, Schule, außerschulische offene und verbandliche Jugendarbeit, Arbeitswelt oder Gemeinden. Suchtprävention in „Settings“ hat den Vorzug, dass verschiedene präventive Strategien gebündelt werden können. Prävention in „Settings“ hat den Vorzug, dass verschiedene präventive Strategien und Angebote gebündelt werden können. Damit werden ganzheitliche Konzepte möglich.

 Die Präventionsbausteine des Landkreises richten sich zunächst an die beiden Settings Kindertagesstätten und Schulen.

 Setting Kindertagesstätten

ErzieherInnen kennen sowohl die ihnen anvertrauten Kindern als auch deren Eltern. Damit sind sie eine wichtige Zielgruppe für die professionelle Suchtprävention. Die an sie gerichteten Präventionsbausteine sollen einen Beitrag dazu leisten, ihre suchtpräventiven Kompetenzen zu stärken. Denn Gesundheits-förderung und Suchtprävention sollte so früh wie möglich beginnen. Die Präventionsbausteine für dieses Arbeitsfeld orientieren sich an  anerkannten Konzepten für diesen Bereich.

 Setting Schule

Prävention spielt in Schulen in Baden-Württemberg mit der Einführung des Konzeptes „stark.stärker.WIR“ eine große Rolle. Sie umfasst die drei Säulen Gesundheitsförderung,  Gewaltprävention und Suchtprävention. Wie für die ErzieherInnen gilt auch für Lehrkräfte, dass sie Kontaktpersonen sowohl für SchülerInnen als auch Eltern sind.  Für das Setting Schule sind deshalb Präventionsbausteine für diese drei Zielgruppen enthalten. Sie sehen Unterstützung durch Fachpersonal sowie unterstützende Materialien vor, die in der Suchtprävention anerkannt sind (Informationsbroschüren, Arbeitsmanuale und Filme).

Die Präventionsbausteine sind für unterschiedliche Klassenstufen geeignet.

Bei der Umsetzung des Konzeptes „stark.stärker.WIR“ können die Präventionsbausteine je nach Bedarf und Schwerpunktsetzung der Schulen eingebunden werden.

III. Verhältnisprävention und Verhaltensprävention gehören zusammen

Wirksame Suchtprävention berücksichtigt Verhältnisprävention und Verhaltensprävention.

 

Verhältnisprävention setzt sich für Schutzräume durch Regeln ein.

Sie gehört als eine Säule der Prävention zwingend zu einem schlüssigen Konzept. Zu den verhältnispräventiven Interventionen zählen gesetzliche Maßnahmen, die sich auf die Verfügbarkeit legaler und illegaler Suchtmittel beziehen (z. B. Jugendschutzgesetz, Betäubungsmittelgesetz, Arzneimittelgesetz) und das Angebot legaler Suchtmittel sowie kommerzieller Glücksspiele steuern oder reglementieren (z. B. Preisgestaltung/Besteuerung, Verkaufs- und Werbebeschränkungen).

Auf örtlicher Ebene können verbindliche Regeln zum Umgang mit Substanzkonsum z.B in Schulen, Jugendhäusern, am Arbeitsplatz, Zielvereinbarungen und freiwillige Selbstverpflichtungen (inklusive Ausübung des Hausrechts und Sanktionen) die gesetzlichen Maßnahmen ergänzen. Die Initiative „Festkultur“ im Landkreis Schwäbisch Hall sowie Testkäufe sind Maßnahmen, welche die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes einfordern („Jugendschutz geht alle an!“)

Verhaltensprävention unterstützt Lebenskompetenzen und Bewältigungsfähigkeiten

Ein unverzichtbarer Schwerpunkt wirksamer  Suchtprävention betrifft die Bereiche Lebenskompetenzförderung und Persönlichkeitsstärkung. Informationsvermittlung ist dabei ein notwendiger aber nicht hinreichender Baustein. Weitere Bausteine, die Lebenskompetenzförderung zum Ziel haben, sind in den Präventionsbausteinen aufgeführt. Eltern und Lehrer/innen sollten dabei als glaubhafte Vorbilder im Setting zur Seite stehen.

Präventionsbausteine mit gefährdungsspezifischen Anteilen, d.h. die Befassung mit Substanzen und Suchtverhalten werden durch gefährdungsunspezifische Anteile (z.B. was hält Menschen gesund?) ergänzt. 

Die Hauptzielgruppe der Präventionsbausteine sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsen. Sie stehen im Mittelpunkt (innerer Kreis Abb.1). Das Umfeld mit Eltern, ErzieherInnen, Lehrkräften und sonstigen Kontaktpersonen junger Menschen, bis hin zu Verwaltungen und Kommunalpolitik muss jedoch mit einbezogen werden.

IV: Prävention richtet sich an Zielebenen aus

Universelle Suchtprävention ist Teil der umfassenden Gesundheitsförderung und zielt auf die Verhinderung von Substanzmissbrauch und Sucht. Es geht dabei um die Förderung von Lebenskompetenzen (Verhaltensprävention) sowie die Veränderung/Beeinflussung von Lebensbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten in den jeweiligen Settings (Verhältnisprävention) mit dem Ziel, gute zu schaffen und Risikofaktoren möglichst zu minimieren/reduzieren (z.B. soziale Ausgrenzung in der Schule).

Selektive Prävention bei Risikogruppen

Schulen müssen sensibel dafür sein, wenn ihre Schüler/innen zu Risikogruppen gehören (Wohngebiete mit besonderen Belastungen, hoher Migrant/innenanteil, Arbeitslosigkeit, zeitweiliges Vorhandensein konsumierender Cliquen mit Einfluss auf Schüler etc.). Hier müssen besonders geeignete Angebote der Suchtprävention durchgeführt werden.

Indizierte Prävention

SchülerInnen, die bereits wegen Substanzmissbrauch bzw. den Folgen des Substanzkonsums auffällig sind, sollen durch strukturiertes Vorgehen in passende Angebote der Frühintervention vermittelt werden. Für beide Aspekte liegen Präventionsbausteine vor.

V. Prävention richtet sich an Zielgruppen aus

 Kinder und Jugendliche

Die Ursachen für Substanzmissbrauch und Suchtentwicklung sind häufig bereits im frühen Kindesalter zu finden. Bei jungen Menschen können Pubertäts- und Adoleszenzprobleme Substanzmissbrauch auslösen und Belastungen aus dem Kindesalter verschärfen. Die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und der Erwerb von Lebenskompetenzen wie Selbstwertgefühl, Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit, aber auch das Erlernen der Übernahme von Verantwortung für sich und die Mitmenschen, sind daher zentrale Aufgaben von Suchtprävention. 

Kinder und Jugendliche sollen aber auch ermutigt werden, bei Problemen Hilfe und Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Dazu müssen Unterstützungsangebote bei ihnen durch zielgenaue Öffentlichkeitsarbeit bei ihnen bekannt sein. Das bedeutet einerseits, passende Angebote zu vorzuhalten, und andererseits, auch durch Verhältnisprävention Möglichkeiten zum erfolgreichen Ausprobieren und Üben von Verhaltensweisen zu schaffen, die Risikokompetenzen und Grenzerkundungen ermöglichen (z.B. Abenteuer-/Erlebnispädagogik).

Kinder und Jugendliche mit erhöhtem Risiko

Kinder mit Vorbelastungen (Gewalt, Missbrauchserfahrung, Armut, Migration, aus sozialen Brennpunkten, aus Familien mit z.B. suchtkranken, psychisch kranken, oder die Kinder vernachlässigenden Eltern,) sind in erhöhtem Maße gefährdet, Suchtprobleme zu entwickeln.

Indirekte Zielgruppen der Prävention

Eine Aufgabe der professionellen Suchtprävention ist es, Schlüsselpersonen, MultiplikatorInnen und Kontaktpersonen von Kindern und Jugendlichen über Suchtprävention zu informieren sowie Hilfen zur persönlichen und fachlichen Reflexion anzubieten. Das beinhaltet allgemeine Information, Aus- und Weiterbildung sowie Supervision in unterschiedlichen Settings und für unterschiedliche Settings.

Willkommen

Kontakt

Referent für Jugendarbeit, Jugendschutzbeauftragter:
Dietmar Winter
Telefon: 0791/755-7568
d.winter(@)lrasha.de

Landratsamt Schwäbisch Hall
Jugendamt
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall